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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Gebr. Barth GmbH & Co. KG

I. Allgemeines / Geltungsbereich und entgegenstehende AGB

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen der Gebrüder Barth GmbH & Co. KG gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Gebrüder Barth GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Vertragsschluss, Umfang der Lieferung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe, Form und / oder Gewicht behalten wir uns vor, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Normen liegen oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind. Änderungen sind insbesondere dann nicht erheblich und dem Kunden zumutbar, wenn sie keine Änderung der Funktion mit sich bringen.
  5. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  6. Im elektronischen Geschäftsverkehr können wir nur mit Unternehmern in Geschäftsbeziehungen treten und Bestellungen annehmen. §312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGB werden ausgeschlossen. Bestellt der Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung. Die Zugangsbestätigung erfolgt gesondert und kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  8. Bei Serien- oder Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Insoweit sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung

  1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Lager oder ab Werk, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackung und zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Versand, Zoll und Verpackung, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, insbesondere wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen, eintreten oder unsere Vorlieferanten ihrerseits ihre Preise beispielsweise aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen ändern.
  3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu zahlen oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5  % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung und Gefahrenübergang, Versicherung

  1. Auf Wunsch des Kunden nennen wir eine voraussichtliche Lieferzeit, zu der der Kunde nach unserer Einschätzung mit der Lieferung der Ware rechnen kann.
  2. Die Zusage einer verbindlichen Lieferzeit bedarf einer ausdrücklichen, als solche gekennzeichneten schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk oder unsere Geschäftsräume verlassen hat. Die Lieferzeit verlängert sich bei Lieferstörungen infolge von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Störungen und Hindernisse.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
  4. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, ansonsten mit Übergabe der Ware. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  5. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager in Kiel. Lieferkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen. Mehrweg-Gitterbox- und Aufsetzrahmen-Paletten bleiben unser Eigentum. Diese sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
  6. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf schriftlichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Kosten einer solchen Versicherung gehen zu Lasten des Käufers.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt die Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

VI. Mängelhaftung (Gewährleistung) und Rügepflichten

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Unternehmer müssen uns offensichtliche und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Mängelhaftungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche und erkennbare Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Mängelhaftungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  5. Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von uns zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn wir den Mangel nicht zu vertreten haben und wenn der Käufer statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat.
  6. Für Mängel infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, insbesondere bei Verschleißteilen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter entstehen keine Mängelansprüche.
  7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Rügepflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
  8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche im Fall des Lieferregress nach den §§ 478, 479 BGB fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelbehafteten Sache.

VII. Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
  3. Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in einem anderen Land der Europäischen Union, so wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand Kiel in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle der Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
  5. Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Schriftformklausel selbst.

GEBRÜDER BARTH GMBH & Co. KG

Braunstraße 34, 24145 Kiel
Stand: Januar 2018